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Gewährleistung und Garantien

Gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung: Beim Kauf von Waren in der EU gilt ein gesetzliches Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren.

Für alle Produkte in unserem Shop gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Ihre Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von einer Herstellergarantie, sind für Sie unentgeltlich und werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt. Ist ein Produkt mangelhaft, können Sie sich in jedem Fall im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an uns wenden, egal ob zusätzlich ein Garantiefall vorliegt.

Weitere Informationen: Ihr Europa – Gewährleistung und Garantien

Garantiebedingungen unserer Hersteller

Viele Hersteller gewähren zusätzlich eine freiwillige Garantie. Die folgenden Garantien gelten ausschließlich für die jeweils genannten Marken und Produktgruppen und nur zu den dort beschriebenen Bedingungen. Welche Garantie für einen Artikel gilt, sehen Sie auch direkt auf der jeweiligen Produktseite.


Pergart, Arrow und Globel – Metallgerätehäuser und -boxen

Garantiegeber: E. P. H. Schmidt & Co. GmbH

Wir übernehmen neben der gesetzlichen Mangelhaftung im räumlichen Geltungsbereich der Europäischen Union und der Schweiz für über uns bezogene Metallgerätehäuser und -boxen folgende Garantien:

A) Für Metallgerätehäuser
aus feuerverzinkten Blechen sowie aus galvanisch verzinkten Blechen mit Vinylbeschichtung eine Garantie von 15 Jahren, für unsere Metallgerätehäuser aus galvanisch verzinkten Blechen mit zweilagiger Polyesterlackierung eine Garantie von 10 Jahren und für unsere Metallgerätehäuser aus galvanisch verzinkten Blechen mit einlagiger Polyesterlackierung eine Garantie von 5 Jahren.

B) Für Metallgeräteboxen
mit feuerverzinkten Blechen oder mit galvanisierten Blechen mit Vinylbeschichtung eine Garantie von 10 Jahren, für Metallgeräteboxen aus galvanisch verzinkten Blechen mit zweilagiger Polyesterlackierung eine Garantie von 5 Jahren.

Die Garantiefrist beginnt mit dem jeweiligen Rechnungsdatum und wird durch etwaige Ersatzlieferungen nicht verlängert. Die Garantie für die oben genannten Produkte erstreckt sich ausschließlich auf Durchrostung von Blechteilen. Nicht von der Garantie umfasst ist eine Haftung für Rostbildung oder Farbänderungen, sowie für Verschlüsse, Türschienen, Gummi- und Kunststoffteile.

Grundlegende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie sind die Vorlage eines Kaufbelegs sowie die fachgerechte Montage und die ordnungsgemäße Wartung der oben genannten Produkte gemäß der Aufbauanleitung. Die Garantie erlischt im Falle eines Neuaufbaus.

Die Garantie erstreckt sich des Weiteren nicht auf Mängel und Schäden, welche unmittelbar oder mittelbar zurückzuführen sind auf:

  • außerordentliche Naturerscheinungen (insbesondere Schneelasten ab 75 kg/m², Windlasten ab Windstärke 8, starker Hagelschlag)
  • eine nicht ausreichende Verankerung
  • vom Verbraucher herbeigeführte bauliche Veränderungen
  • einen ungeeigneten Aufstellungsort – etwa mit besonderer Windbelastung, hinterfüllter Außenwand oder mit erhöhter Umgebungsfeuchtigkeit (wie z. B. bei Meeresnähe von weniger als 500 m, bei dauerhaft feuchtem Untergrund), in Schwerindustriegebieten oder in Umgebungen mit außergewöhnlich hoher Korrosionsneigung
  • eine Lagerung von aggressiven Chemikalien oder aggressiven organischen Materialien
  • bei Auslieferung nicht vorhandene Lackschäden und Kratzer
  • Farbveränderungen
  • ein überwiegendes eigenes Verschulden des Käufers
  • kommerzielle Nutzung
  • das Um-/Überlackieren
  • einen Umbau oder das Ersetzen der ausgelieferten Teile durch herstellerfremde Teile

Im Falle berechtigter Reklamationen, auf welche sich unsere Garantie erstreckt, werden wir nach unserer Wahl entweder eine Ersatzlieferung der auszutauschenden Teile oder eine entsprechende Kaufpreiserstattung vornehmen. Gegebenenfalls erfolgt dabei der Versand von Ersatzteilen auf unsere Kosten. Es besteht keine Verpflichtung zur Vorhaltung von Ersatzteilen, sodass Austauschlieferungen im Einzelfall vom Original abweichen können.

Eine weitergehende Haftung, etwa für den Aus- oder den Einbau reklamierter oder nachgelieferter Teile sowie für sonstige Nebenkosten oder Folgeschäden ist nicht Gegenstand dieser Garantie. Eine solche Haftung besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Vitavia – Gewächshäuser und Hohlkammerplatten

Garantiegeber: E. P. H. Schmidt & Co. GmbH

Wir übernehmen neben der gesetzlichen Mangelhaftung im räumlichen Geltungsbereich der Europäischen Union und der Schweiz für über uns bezogene Gewächshäuser eine Garantie von 15 Jahren und für unsere Hohlkammerplatten eine Garantie von 10 Jahren.

Die Garantiefrist beginnt mit dem jeweiligen Rechnungsdatum und wird durch etwaige Ersatzlieferungen nicht verlängert. Die Garantie für unsere Gewächshäuser erstreckt sich ausschließlich auf Konstruktion und Rahmen.

Nicht von der Garantie umfasst sind sonstige Lieferbestandteile wie Dichtungen, Kunststoffteile und Federklammern. Ebenso erstreckt sich die Garantie nicht auf unsere Fundamente und auf unser ergänzendes Gewächshaus-Zubehör.

Die Garantie für unsere Hohlkammerplatten erstreckt sich ausschließlich auf deren Witterungsbeständigkeit. Sie gilt nur im Zusammenhang mit dem Kauf eines unserer Gewächshäuser.

Grundlegende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie sind die Vorlage eines Kaufbelegs sowie die fachgerechte Montage und die ordnungsgemäße Wartung gemäß der Aufbauanleitung und gemäß dem Verglasungsplan für die Hohlkammerplatten. Die Garantie erlischt im Falle eines Neuaufbaus.

Die Garantie erstreckt sich des Weiteren nicht auf Mängel und Schäden, welche unmittelbar oder mittelbar zurückzuführen sind auf:

  • außerordentliche Naturerscheinungen (insbesondere Schneelasten ab 25 kg/m², Windlasten ab Windstärke 8, starker Hagelschlag)
  • einen ungeeigneten Aufstellungsort (etwa mit besonderer Wind- oder Hitzebelastung)
  • vom Verbraucher herbeigeführte bauliche Veränderungen
  • eine nicht ausreichende Verankerung des Gewächshauses
  • eine fehlerhafte Reinigung der Hohlkammerplatten mit nachteiliger Chemikalieneinwirkung (z. B. Reinigungsmittel mit hohem Tensidanteil, wie Glasreiniger, Moosentferner etc.)
  • einen fehlerhaften Einbau der Hohlkammerplatten, insbesondere bei Verursachung von Kratzern und Spannungen oder unter Verwendung von Klebstoffen oder nichtverträglichen Dichtungsmassen und/oder bei fehlerhafter Ausrichtung der UV-coextrudierten Oberfläche
  • Farbveränderungen
  • ein überwiegendes eigenes Verschulden des Käufers

Im Falle berechtigter Reklamationen, auf welche sich unsere Garantie erstreckt, werden wir nach unserer Wahl entweder eine Ersatzlieferung der auszutauschenden Teile oder eine entsprechende Kaufpreiserstattung vornehmen. Gegebenenfalls erfolgt dabei der Versand von Ersatzteilen auf unsere Kosten.

Eine weitergehende Haftung, etwa für den Aus- oder den Einbau reklamierter oder nachgelieferter Teile sowie für sonstige Nebenkosten oder Folgeschäden ist nicht Gegenstand dieser Garantie. Eine solche Haftung besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Vitavia – Gartenprodukte aus Zincalume®

Garantiegeber: E. P. H. Schmidt & Co. GmbH

Wir übernehmen neben der gesetzlichen Mangelhaftung im räumlichen Geltungsbereich der Europäischen Union und der Schweiz für über uns bezogene Vitavia Hochbeete, Komposter und Kaminholzregale aus Zincalume® 15 Jahre Garantie gegen Durchrostung.

Die Garantiefrist beginnt mit dem jeweiligen Rechnungsdatum und wird durch etwaige Ersatzlieferungen nicht verlängert. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Durchrostung von Metallteilen. Nicht von der Garantie umfasst ist eine Haftung für Rostbildung oder Farbänderungen.

Grundlegende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie sind die Vorlage eines Kaufbelegs sowie die fachgerechte Montage und die ordnungsgemäße Wartung der Zincalume® Produkte gemäß der Aufbauanleitung. Die Garantie erlischt im Falle eines Neuaufbaus.

Die Garantie erstreckt sich des Weiteren nicht auf Mängel und Schäden, welche unmittelbar oder mittelbar zurückzuführen sind auf:

  • außerordentliche Naturerscheinungen (insbesondere Windlasten ab Windstärke 8, starker Hagelschlag)
  • eine nicht ausreichende Verankerung
  • vom Verbraucher herbeigeführte bauliche Veränderungen
  • einen ungeeigneten Aufstellungsort – etwa mit besonderer Windbelastung oder mit erhöhter Umgebungsfeuchtigkeit (wie z. B. bei Meeresnähe von weniger als 500 m, bei dauerhaft feuchtem Untergrund, wenn keine Drainage angelegt wurde), in Schwerindustriegebieten oder in Umgebungen mit außergewöhnlich hoher Korrosionsneigung
  • eine Lagerung von aggressiven Chemikalien oder aggressiven organischen Materialien
  • bei Auslieferung nicht vorhandene Lackschäden und Kratzer
  • Farbveränderungen
  • ein überwiegendes eigenes Verschulden des Käufers
  • kommerzielle Nutzung
  • das Um-/Überlackieren
  • einen Umbau oder das Ersetzen der ausgelieferten Teile durch herstellerfremde Teile

Im Falle berechtigter Reklamationen, auf welche sich unsere Garantie erstreckt, werden wir nach unserer Wahl entweder eine Ersatzlieferung der auszutauschenden Teile oder eine entsprechende Kaufpreiserstattung vornehmen. Gegebenenfalls erfolgt dabei der Versand von Ersatzteilen auf unsere Kosten. Es besteht keine Verpflichtung zur Vorhaltung von Ersatzteilen, sodass Austauschlieferungen im Einzelfall vom Original abweichen können. Eine weitergehende Haftung, etwa für den Aus- oder den Einbau reklamierter oder nachgelieferter Teile sowie für sonstige Nebenkosten oder Folgeschäden, ist nicht Gegenstand dieser Garantie. Eine solche Haftung besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Hörmann EcoStar – Gerätehäuser, Gartenboxen und Kaminholzregale

Garantiegeber: Hörmann KG Verkaufsgesellschaft, Upheider Weg 94–98, 33803 Steinhagen, Deutschland

Garantiedauer:

  • EcoStar Euroline Gerätehäuser und Euroline Gartenboxen: 20 Jahre ab Kaufdatum
  • EcoStar Premiumline Gerätehäuser: 20 Jahre ab Kaufdatum
  • EcoStar Kaminholzregale: 20 Jahre ab Kaufdatum

1. Dauer der Garantie
Der Käufer erhält für die oben genannte Dauer ab Kaufdatum eine Garantie auf die sichere Funktion des jeweiligen Produkts entsprechend der nachfolgenden Garantiebedingungen. Eine Reparatur oder der Austausch des Produktes führt nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist oder zu einem Neubeginn der Garantie. Für Ersatzlieferungen beträgt die Garantiefrist 6 Monate, mindestens aber die laufende Garantiefrist. Wir weisen unseren Käufer auf die gesetzlichen Rechte der Mängelgewährleistung hin, die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden.

2. Voraussetzungen
Der Garantieanspruch gilt nur für das Land, in dem das Produkt gekauft wurde. Die Ware muss auf dem von uns vorgegebenen Vertriebsweg erstanden worden sein. Das Produkt befindet sich im Besitz des Erstkäufers, wurde nicht demontiert sowie wieder aufgebaut. Der Garantieanspruch besteht nur für Schäden am Vertragsgegenstand. Die vollständig ausgefüllte Garantiekarte mit dem Kaufbeleg einschl. Datum gilt als Nachweis für den Garantieanspruch.

3. Leistung
Für die Dauer der Garantie beseitigen wir alle Mängel am Produkt, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware gegen mangelfreie zu ersetzen, nachzubessern oder einen Minderwert zu ersetzen, wobei wir die Kosten für Auf- und Abbau sowie mögliche Ein- und Ausbaukosten als auch Versandkosten nicht übernehmen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum oder sind wahlweise von dem Kunden zu entsorgen. Für Kunststoff-, Gummi- und Elektroteile gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Auch übernehmen wir für mögliche Folgeschäden keine Haftung.

Ausgeschlossen sind Schäden durch / an:

  • Mechanische Beschädigung durch unsachgemäßen Transport und/oder Montage
  • Fehlerhaftes Fundament, fehlende oder unzureichende Verankerung, ungeeigneter Aufstellungsort, mangelhafter Wasserablauf im Bodenprofilbereich
  • Unsachgemäße Montage und unterlassene Wartung und Pflege
  • Unsachgemäße Benutzung sowie fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
  • Äußere Einflüsse wie Feuer, überhöhte Umgebungsfeuchtigkeit oder aggressive Umgebungsstoffe (z. B. Salze, Laugen, Säuren, Düngemittel, sonstige chemische Stoffe), anormale Umwelteinflüsse (z. B. Hagel), salzwasserhaltige und/oder sandhaltige Umgebungsluft
  • Falsche oder nicht rechtzeitig erfolgte Schutzanstriche
  • Reparatur durch nicht fachkundige Personen
  • Verwendung von Teilen fremder Herkunft ohne Zustimmung des Herstellers
  • Verschleiß (z. B. Schloss)
  • Entfernen oder Unkenntlichmachen des Typenschildes

Damit Ihr Garantieanspruch umgehend bearbeitet werden kann, geben Sie bitte folgende Informationen an:

  • Ihren Namen, Anschrift mit Telefonnummer
  • Rechnungsbeleg mit Kaufdatum
  • Produktbezeichnung / Auftrags-Nr.
  • Fehlerbeschreibung

doppler – Sonnenschirme

Garantiegeber: doppler E. Doppler & Co GmbH, Schlossstraße 24, A-5280 Braunau-Ranshofen, service.garten@dopplerschirme.com, Tel. 0043 7722 632050

doppler gewährt auf die Marke doppler eine Garantie von 3 Jahren ab dem Kaufdatum.

Die Garantie umfasst nach Wahl von doppler die Reparatur oder den Austausch des Produktes bzw. die Beseitigung aller Mängel, die auf Material- oder Fertigungsfehlern beruhen. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten. Nach Option von doppler kann auch der Kaufpreis des Produkts zurückerstattet werden, wobei der Wertverlust des Produkts auf den Kaufpreis angerechnet wird.

Garantieleistungen oder der Austausch von Teilen führen nicht zu einer Verlängerung des Garantiezeitraums. Der Nachweis des Kaufs ist durch Vorlage der Original-Verkaufsrechnung zu erbringen und ist Voraussetzung der Inanspruchnahme der Garantie.

Die Garantie gilt weltweit. Sie gilt nur für den ursprünglichen Endbenutzer (Verbraucher) und ist nicht übertragbar. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch nicht angemessene Handhabung verursacht werden, mutwillige Beschädigungen des Produkts durch den Nutzer, Transportschäden, normale Verschleiß- oder Gebrauchsspuren, Farbveränderungen der Textilbespannung, Lackschäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, Funktions- und Materialfehler, die auf äußerliche Einflüsse, z. B. Hagel etc., zurückzuführen sind, Schäden durch Wind, Überdrehen der Kurbel beim Sonnenschirm, Umfallen des Sonnenschirms, starkes Ziehen an den Schirmstreben, Schäden durch bauliche Veränderungen am Artikel sowie Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Produktes nur unwesentlich beeinflussen.

In Übereinstimmung mit den im Land der Verkaufsstelle gültigen Gesetzen übernimmt doppler keine Haftung aus Garantien für Neben- oder Folgeverluste bzw. -schäden jeglicher Art, die sich aus der eingeschränkten oder unmöglichen Verwendung des Produkts ergeben.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Mängel bleiben von der Garantie unberührt. Für den Fall der Inanspruchnahme einer Garantie nehmen Sie bitte vorab direkt mit doppler unter den oben genannten Kontaktdaten Kontakt auf.

Knirps – Sonnenschirme

Knirps® gewährt auf alle Produkte der Marke Knirps eine Garantie von 5 Jahren.

Die Garantie umfasst nach Wahl von Knirps die Reparatur oder den Austausch des Produktes bzw. die Beseitigung aller Mängel, die auf Material- oder Fertigungsfehlern beruhen. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Nach Option von Knirps kann auch der Kaufpreis des Produkts zurückerstattet werden, wobei der Wertverlust des Produkts auf den Kaufpreis angerechnet wird. Garantieleistungen oder der Austausch von Teilen führen nicht zu einer Verlängerung des Garantiezeitraums.

Der Nachweis des Kaufs, zum Beispiel durch Vorlage der Original-Verkaufsrechnung oder einen anderen Eigentumsnachweis, ist zu erbringen und ist Voraussetzung der Inanspruchnahme der Garantie. Die Garantie gilt weltweit. Sie gilt nur für den ursprünglichen Endbenutzer (Verbraucher) und ist nicht übertragbar.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch nicht angemessene Handhabung verursacht werden, mutwillige Beschädigungen des Produkts durch den Nutzer, Transportschäden, normale Verschleiß- oder Gebrauchsspuren, Funktions- und Materialfehler, die auf äußerliche Einflüsse, z. B. Hagel etc., zurückzuführen sind, sowie Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Produktes nur unwesentlich beeinflussen.

Sofern nicht in Ihrem Land ausdrücklich durch geltende Gesetze verboten, übernimmt Knirps keine Haftung aus Garantien für indirekte, direkte, besondere, Neben- oder Folgeverluste oder -schäden jeglicher Art, die sich aus der Verwendung oder Unmöglichkeit der Verwendung des Produkts ergeben.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Mängel bleiben von der Garantie unberührt. Weitere Informationen: knirps.de/garantie

Finnhaus – Metall- und WPC-Gerätehäuser

Garantiegeber: Finnhaus-Vertrieb M. Wolff GmbH, Wiebusch 50, 59581 Warstein-Belecke, Tel. +49 2902 9747-0, www.finnhaus.de

Garantiedauer:

  • Metall-Gerätehäuser der Produktlinie MASTER: 20 Jahre
  • Metall-Gerätehäuser der Produktlinie PRIME: 10 Jahre
  • WPC-Gerätehäuser: 5 Jahre

Die Garantie gilt für Verbraucher in Deutschland, Österreich und der Schweiz und beginnt mit dem Rechnungsdatum des Erstkaufs. Sie umfasst bei Metall-Gerätehäusern Material- und Herstellungsfehler sowie die Durchrostung von Metallbauteilen, bei WPC-Gerätehäusern Material- und Herstellungsfehler sowie strukturelle Beeinträchtigungen der WPC-Bauteile, die die bestimmungsgemäße Nutzung erheblich einschränken. Voraussetzung sind eine bestimmungsgemäße Verwendung, eine fachgerechte Montage gemäß Anleitung, ein geeignetes Fundament und eine ordnungsgemäße Verankerung. Reparatur oder Austausch verlängern die Garantiedauer nicht. Garantieansprüche sind direkt gegenüber Finnhaus geltend zu machen. Für nicht ausdrücklich erfasste Bauteile gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung.

Yardmaster – Gerätehäuser und Garagen

Garantiegeber: DELWYN Enterprises (Yardmaster International), Cahore Road, Draperstown BT45 7AP, U.K.

Bis zu 15 Jahre Garantie auf Korrosion.

Die Gesellschaft DELWYN Enterprises (im Folgenden „die Gesellschaft“ genannt) gewährt dem Käufer eine vertragliche Garantie von bis zu 15 Jahren auf Gerätehäuser und Garagen, die sie unter der Marke Yardmaster International vertreibt (im Folgenden das oder die „Produkt(e)“ genannt), zu den unten aufgeführten Bedingungen.

Unabhängig von der hiermit eingegangenen vertraglichen Garantie bleibt die Gesellschaft gegenüber dem Käufer an die gesetzliche Garantie gebunden. Die Anwendung der Garantie ist abhängig von der Einhaltung der Vorschriften in der Aufbau-, Pflege- und Benutzungsanleitung und allgemein jeder durch den Hersteller schriftlich übermittelten Information zum Produkt.

1. Dauer der Garantie
Die vertragliche Garantie zugunsten des Käufers ist auf eine Dauer von bis zu 15 Jahren ab dem Kauf des Produktes festgelegt.

2. Territoriale Reichweite
Die vorliegende vertragliche Garantie gilt im Hoheitsgebiet des Landes, in dem das Produkt an den Käufer verkauft wurde.

3. Inhalte der Garantie
Reichweite der Garantie: Die vertragliche Garantie deckt alle stählernen Bestandteile des Produkts mit Ausnahme von Befestigungsmaterial wie Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Montagebolzen und allgemein jegliche Art von Montageteilen. Die vertragliche Garantie deckt durch Rost verursachte Undichtigkeiten, die im Rahmen des Aufbaus, der Pflege oder der normalen Benutzung des Produktes entstanden sind.

Garantieausschluss: Eine Anwendung der Garantie ist ausgeschlossen, wenn durch Rost verursachte Undichtigkeiten im Produkt direkt oder indirekt zurückzuführen sind auf:

  • die Nicht-Einhaltung der Vorschriften in der Aufbau-, Pflege- und Benutzungsanleitung des Produkts;
  • eine falsche Handhabung des Produkts oder von Teilen des Produkts, wie in der Yardmaster-Aufbauanleitung erläutert, während des Transports oder des Aufbaus;
  • die Nicht-Einhaltung der Transport-, Aufbau- und Benutzungsanleitung bei dem Produkt oder Teilen des Produkts, wie in der Yardmaster-Aufbauanleitung erläutert;
  • die Umgestaltung oder Veränderung des Produkts oder seiner Bestandteile oder eines Teils seiner Bestandteile (egal, ob dies durch den Käufer oder einen Dritten geschehen ist);
  • eine Luft- und Bodenverschmutzung, die nachvollziehbar als unnormal betrachtet werden kann, das heißt eine höhere Verschmutzung als die allgemein zulässige;
  • eine chemische Reaktion, die hauptsächlich auf die Lagerung von Düngemitteln, Unkrautvernichtungsmitteln, Plastik und anderen chemischen Produkten zurückzuführen ist;
  • vandalistische Handlungen oder allgemeiner auf Ereignisse, die Eigenschaften höherer Gewalt aufweisen.

Die vertragliche Garantie erstreckt sich nicht auf indirekte Schäden, die dem Käufer aufgrund der Undichtigkeit seines Produkts entstanden sind. Die vertragliche Garantie kann nicht auf einen Unter-Käufer des Produkts übertragen werden.

4. Gültigkeitsbedingungen der vertraglichen Garantie
Der Käufer muss den beigefügten Garantieschein abnehmen und ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Kaufnachweis innerhalb von 21 Tagen ab dem Kaufdatum an folgende Adresse zurücksenden: Delwyn Enterprises (Yardmaster International), Cahore Road, Draperstown BT45 7AP, U.K. Bei Nicht-Einhaltung der Frist kann der Käufer die vertragliche Garantie nicht in Anspruch nehmen.

5. Bedingungen für die Inanspruchnahme der Garantie
Zur Inanspruchnahme der vorliegenden vertraglichen Garantie muss der Käufer der Gesellschaft jeden Defekt am Produkt oder einem der Teile des Produktes mitteilen, sobald dieser entdeckt wurde. Nach Empfang des Garantieantrags lässt die Gesellschaft dem Käufer in angemessener Zeit eine Antwort zukommen, um ihm mitzuteilen, ob eine Reparatur oder der Austausch des Produkts von der vorliegenden vertraglichen Garantie ausgeschlossen ist oder nicht. Wenn das Produkt von der vertraglichen Garantie unter Anwendung der obenstehenden Bestimmungen übernommen wird, verpflichtet die Gesellschaft sich dazu, die durchrosteten Elemente des Produkts innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen.

Falls die Gesellschaft ihren oben genannten Verpflichtungen nicht nachkommt, kann der Käufer einen Nachlass auf den Kaufpreis verlangen. Die Auslieferung sowie die Kosten für die Wiedermontage der von der Gesellschaft verschickten neuen Elemente gehen zu Kosten des Käufers.

6. Anzuwendendes Recht
Die vorliegende vertragliche Garantie, ihre Umsetzung und ihre Interpretation unterliegen dem Recht des Ortes, an dem der Kaufvertrag für das Produkt abgeschlossen wurde.

KGT – Gewächshäuser

Garantieerklärung (Stand 08.2019)

Wir übernehmen neben der gesetzlichen Mangelhaftung des Verkäufers für über uns bezogene Gewächshäuser eine Garantie von 15 Jahren auf Konstruktion und Rahmen und für unsere Hohlkammerplatten eine Garantie von 10 Jahren. Auf Aluminium-Verbundplatten übernehmen wir eine Garantie von 3 Jahren.

Die Garantiefrist beginnt mit dem jeweiligen Rechnungsdatum und wird durch etwaige Ersatzlieferungen nicht verlängert. Die Garantie für unsere Gewächshäuser gilt ausschließlich auf Konstruktion und Rahmen sowie auf Aluminium-Verbundplatten. Nicht von der Garantie umfasst sind sonstige Lieferbestandteile wie Dichtungen, Kunststoffteile und sonstige Verbindungselemente. Ebenso erstreckt sich die Garantie nicht auf unsere Fundamentrahmen und auf unser ergänzendes Gewächshaus-Zubehör.

Die Garantie für unsere Hohlkammerplatten erstreckt sich ausschließlich auf deren Witterungsbeständigkeit. Sie gilt nur im Zusammenhang mit dem Kauf eines unserer Gewächshäuser.

Bei berechtigten Ansprüchen im Rahmen der Garantie gilt folgender Garantieplan in Bezug auf die Hohlkammerplatten (Zeit ab Erwerbsdatum – Materialersatz):

  • bis zu 5 Jahren: 100 %
  • im 6. Jahr: 75 %
  • im 7. Jahr: 60 %
  • im 8. Jahr: 45 %
  • im 9. Jahr: 30 %
  • im 10. Jahr: 15 %

Die Garantie auf unsere Aluminium-Verbundplatten erstreckt sich ausschließlich auf deren Wetterfestigkeit, Frostbeständigkeit, Formstabilität sowie gleichbleibendes Qualitätsniveau (nach DIN ISO 9001).

Grundlegende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie sind eine fachgerechte Montage und die ordnungsgemäße Wartung gemäß der Aufbauanleitung und gemäß dem Verglasungsplan für die Hohlkammerplatten. Die Garantie erlischt im Falle eines Neuaufbaus. Die Garantie erstreckt sich des Weiteren nicht auf Mängel und Schäden, welche unmittelbar oder mittelbar zurückzuführen sind auf: eine unseren Anleitungen nicht entsprechende Verwendung des Materials, Schäden aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung vor, während oder nach den Montagearbeiten, Schäden durch höhere Gewalt, unsachgemäße Fundamente und Befestigungen, einen ungeeigneten Standort (etwa mit besonderer Wind- oder Hitzebelastung), eine nicht ausreichend gesicherte Verankerung des Gewächshauses, bauseitige Veränderungen am gelieferten Artikel, unsachgemäße Reinigung mit nicht geeigneten Reinigungsmitteln (u. a. aggressive Reinigungsmittel, Salzwasser etc.), fehlende Pflege (Reinigung) des Produkts, Kontakt des Materials mit nichtverträglichen Chemikalien, einen fehlerhaften Einbau der Stegdoppel- oder Stegdreifachplatten sowie das Verursachen von Kratzern und Spannungen oder die Verwendung von Klebstoffen bzw. Dichtungsmassen oder anderen nichtverträglichen Materialien, Farbveränderungen der pulverbeschichteten Oberfläche durch Sonneneinstrahlung, eine Oberflächenveränderung der pressblanken Teile durch Bildung einer natürlichen Oxidschicht, Wartungsfugen (Silikonfugen), gewerbliche Nutzung.

Garantieansprüche können nur in Verbindung mit dem Originalkaufbeleg in Anspruch genommen werden, unter der Voraussetzung, dass der Endkunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Kaufvertrag nachgekommen ist.

Wird ein Garantieanspruch innerhalb der gewährten Garantiedauer geltend gemacht und als gerechtfertigt erachtet, liefern wir kostenlosen Materialersatz. Diese Garantie deckt keine weiteren Ansprüche, wie den Ersatz eines direkten oder indirekten Schadens oder sonstiger Folgeschäden, ab.

Eine weitergehende Haftung, etwa für den Aus- oder den Einbau reklamierter oder nachgelieferter Teile sowie für sonstige Nebenkosten oder Folgeschäden ist nicht Gegenstand dieser Garantie. Eine solche Haftung besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Karibu – Holzprodukte

Wir gewähren Ihnen zu nachfolgenden Konditionen – jedoch nur auf unsere Produkte, soweit sie aus Holz bestehen, nicht auf damit verbundene Bauteile oder Bestandteile unseres Produktes aus anderem Material – ab unserem Lieferdatum 5 Jahre Garantie auf die Funktion.

Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte Teile kostenlos ersetzt und geliefert. Die durch den Austausch entstehenden Kosten sind im Garantieanspruch nicht enthalten. Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalbeanstandungsformular und Originalkaufbeleg in Anspruch genommen werden, daher bitten wir Sie, diese Dokumente sorgfältig aufzubewahren.

Eine Garantie besteht ausschließlich bei Berücksichtigung der Hinweise des Informationsheftes, der Aufbauanleitung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Achtung! Farbänderungen, Ausfalläste, Harzgallen, Verzug, nicht durchgehende Risse bis 30 cm oder ähnliche Veränderungen, die zu den natürlichen Eigenschaften des Holzes zählen, sind kein Beanstandungsgrund.

Rauspund (Fußboden, Dachbretter) erlaubt in seiner Qualität ausgeschlagene Äste, Risse und Färbungen. Ausrisse auf der Unterseite sowie eine teilweise abgebrochene Feder können ebenfalls vorkommen, werden Ihnen jedoch kein Problem beim Schließen der Holzfläche verursachen. Ein Verzug der Fenster und Türen ist zu akzeptieren, solange die Funktion gewährleistet ist. Die Dachpappe ist von der Garantie ausgeschlossen. Wenn Sie ein Produkt mit verstellbaren Türaufhängungen erworben haben, müssen Sie je nach Witterung die Tür durch Rein- und Rausdrehen der Bänder ausrichten, um die Schließfähigkeit Ihrer Tür zu erhalten.

Nicht akzeptiert werden Beanstandungen, die z. B. bedingt sind durch:

  • unsachgemäße Fundamente und Gründungen
  • nicht gemäß unserer Aufbauanleitung durchgeführte Montagen (bspw. Missachtung der genauen Reihenfolge der Aufbauschritte)
  • Windgeschwindigkeit über Stärke 7 Bft, Naturkatastrophen oder anderweitige gewaltsame Einwirkungen
  • Dachlasten über 75 kg/m² (z. B. Schnee, Dachbegrünung)
  • bauseitige Veränderungen am Bausatz
  • Nichtbeachtung der Pflegehinweise und daraus entstehende Mängel
  • unzureichende Pflege des Holzes
  • fehlerhaften bzw. fehlenden Holzschutzanstrich (bei Produkten im Außenbereich)
  • Holzschädigungen/Verfärbungen aufgrund von unzureichender Belüftung
  • nicht eingehaltene Mindestabstände zu benachbarten Objekten oder den umgebenden Raumbegrenzungen

Lifetime

Garantiegeber/Hersteller: Lifetime Products Inc., Building D-11, Freeport Center, 84016 Clearfield, Utah, USA, Tel. +1 800 225 3865, www.lifetime.com
Generalimport: 50NRTH GmbH, Straßburgstr. 14–16, 54516 Wittlich, Deutschland, Tel. +49 (0) 6571 9511 777, info@50NRTH.com

Garantieübersicht:

  • Lifetime Gerätehäuser: 10 Jahre
  • Lifetime Kissenboxen: 5 Jahre
  • Lifetime Basketballkörbe: 5 Jahre
  • Lifetime Komposter: 5 Jahre
  • Lifetime Kühlboxen: 5 Jahre
  • Lifetime Mülltonnenboxen: 5 Jahre

Der Hersteller Lifetime gewährt Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Rechnungsdatum. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf Österreich, die Schweiz und die Bundesrepublik Deutschland. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie nach seiner Wahl die kostenfreie Reparatur der Ware oder den kostenfreien Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist). Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Generalimport.

Palram

Garantiegeber/Hersteller: Palram Application Ltd., 30035 Ramat Yohanan, Israel, Tel. +972 (4) 8459900, www.palramapplications.com
Generalimport: 50NRTH GmbH, Straßburgstr. 14–16, 54516 Wittlich, Deutschland, Tel. +49 (0) 6571 9511 777, info@50NRTH.com

Garantieübersicht:

  • Palram Terrassenüberdachung Sierra: 7 Jahre
  • Palram Terrassenüberdachung Joya, Olympia, Feria, Wintergarten Sanremo: 10 Jahre
  • Palram Terrassenüberdachung Gala: 15 Jahre
  • Palram Gewächshausserie Hybrid, Bella, Panorama, Essence, Victory, Balance, Oasis, Plantino & Lean To: 5 Jahre
  • Palram Gewächshausserie Glory: 10 Jahre
  • Palram Carports: 10 Jahre
  • Palram Vordächer (ausgenommen Neo): 3 Jahre
  • Palram Pavillons: 10 Jahre
  • Palram Gerätebox Voyager: 10 Jahre
  • Für Zubehörteile gilt nur die gesetzliche Gewährleistung.

Der Hersteller Palram gewährt Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Rechnungsdatum. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf Österreich, die Schweiz und die Bundesrepublik Deutschland. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie nach seiner Wahl die kostenfreie Reparatur der Ware oder den kostenfreien Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist). Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Generalimport.

Paragon Outdoor

Garantiegeber/Hersteller: Paragon Group USA, 100 West Forest Avenue Unit C, NJ 07631 Englewood, USA
Generalimport: 50NRTH GmbH, Straßburgstr. 14–16, 54516 Wittlich, Deutschland, Tel. +49 (0) 6571 9511 777, info@50NRTH.com

Garantieübersicht:

  • Pavillon Florida 11x11: 5 Jahre auf Aluminiumteile
  • Pavillon Florenz 11x16: 5 Jahre auf Aluminiumteile
  • Pavillon Modena 12x16: 5 Jahre auf Aluminiumteile
  • Pavillon Modena 12x20: 5 Jahre auf Aluminiumteile
  • Für Stahlbestandteile gilt die gesetzliche Gewährleistung.

Der Hersteller Paragon gewährt Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Rechnungsdatum. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf Österreich und die Bundesrepublik Deutschland. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie nach seiner Wahl die kostenfreie Reparatur der Ware oder den kostenfreien Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist). Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Generalimport.

ShelterLogic / Spacemaker

Garantiegeber/Hersteller: ShelterLogic Corp, 150 Callender Road, Watertown, CT 06795, USA, Tel. 1-800-560-8383
Generalimport: 50NRTH GmbH, Straßburgstr. 14–16, 54516 Wittlich, Deutschland, Tel. +49 (0) 6571 9511 777, info@50NRTH.com

Garantieübersicht: Spacemaker Produkte: 12 Jahre gegen Durchrostung

Der Hersteller ShelterLogic gewährt Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Rechnungsdatum. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf Österreich, die Schweiz und die Bundesrepublik Deutschland. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie nach seiner Wahl die kostenfreie Reparatur der Ware oder den kostenfreien Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist). Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Generalimport.

Sojag

Garantiegeber/Hersteller: SOJAG, 4055 Place Java, Brossard, Québec, J4Y 0C4, Kanada, Tel. 1-866-901-1649, info@sojag.ca
Generalimport: 50NRTH GmbH, Straßburgstr. 14–16, 54516 Wittlich, Deutschland, Tel. +49 (0) 6571 9511 777, info@50NRTH.com

Garantieübersicht: Sojag Produkte: 5 Jahre auf Aluminiumteile. Für Stahlbestandteile gilt die gesetzliche Gewährleistung.

Der Hersteller Sojag gewährt Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Rechnungsdatum. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf Österreich, die Schweiz und die Bundesrepublik Deutschland. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie nach seiner Wahl die kostenfreie Reparatur der Ware oder den kostenfreien Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist). Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Generalimport.

Trimetals

Garantiegeber/Hersteller: Trimetals Limited, Sunrise Park, Blandford, Dorset, DT11 8ST, England, Tel. +44 1258 459441, sales@trimetals.co.uk
Generalimport: 50NRTH GmbH, Straßburgstr. 14–16, 54516 Wittlich, Deutschland, Tel. +49 (0) 6571 9511 777, info@50NRTH.com

Garantieübersicht:

  • Trimetals Gartenschrank: 10 Jahre gegen Durchrostung
  • Trimetals Gartenboxen, Fahrradboxen & Aufbewahrungsboxen: 25 Jahre gegen Durchrostung

Der Hersteller Trimetals gewährt Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Rechnungsdatum. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf Österreich, die Schweiz und die Bundesrepublik Deutschland. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie nach seiner Wahl die kostenfreie Reparatur der Ware oder den kostenfreien Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist). Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Generalimport.

Gemeinsame Bedingungen für Lifetime, Palram, Paragon Outdoor, ShelterLogic/Spacemaker, Sojag und Trimetals

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:

  • missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
  • Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
  • Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
  • Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
  • Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
  • eigenmächtige Reparaturversuche
  • normalen Verschleiß

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen kann. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich dies nicht aus der beigefügten Rechnungskopie ergeben sollte.

Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann durch den Garantiegeber erstattet.

Fungoo, Apila und MaxPlay

Der Hersteller gewährt auf Produkte der Marken Fungoo, Apila und MaxPlay eine Garantie von 2 Jahren auf das gesamte Produkt. Voraussetzung sind eine fachgerechte Montage sowie die regelmäßige Wartung gemäß der Aufbau- und Wartungsanleitung des Herstellers. Bitte bewahren Sie Ihren Kaufbeleg auf. Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an uns, wir leiten Ihr Anliegen an den Hersteller weiter.

Poolex und Formidra

Der Hersteller Poolstar gewährt auf Wärmepumpen der Marke Poolex eine Garantie von 3 Jahren, auf sonstige Poolex-Produkte sowie auf Produkte der Marke Formidra eine Garantie von 2 Jahren. Bitte bewahren Sie Ihren Kaufbeleg auf. Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an uns, wir leiten Ihr Anliegen an den Hersteller weiter.

Sponeta – Tischtennisplatten

Die Sponeta GmbH gewährt auf die Outdoor-Oberflächen ihrer Tischtennisplatten eine Garantie von 10 Jahren. Für die Inanspruchnahme benötigt der Hersteller den Kaufbeleg, die SC-Nummer des Tisches sowie Fotos des Produktes und des Problems. Die vollständigen Garantiebestimmungen finden Sie beim Hersteller: Garantiebestimmungen der Sponeta GmbH.


Hinweis: Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden durch keines der oben genannten Garantieversprechen eingeschränkt. Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich in jedem Fall im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an uns halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.